Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Gastaufnahmevertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers Schadenersatz zu leisten.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung mit Frühstück 20 %.

Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu bezahlen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Seehotel Waltershof - 83700 Rottach-Egern

Eine Annullierung Ihrer Zimmerreservierung ist bis 4 Wochen vor Anreisetermin kostenfrei möglich. Bei kürzerer Stornierungszeit behalten wir uns vor, 80% des Zimmerpreises zu berechnen, wenn es für diese Zeit nicht neu belegt werden kann. Das gilt auch bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Unterlagen senden wir Ihnen gern zu.

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/